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Nachhaltigkeit CREDO Vermögensmanagement GmbH

Produktbezogene Erklärung zu den CREDO Vermögensverwaltungsstrategien / Nachhaltigkeitsbezogene Angaben

a) Zusammenfassung

  • Das Ziel unserer Kapitalanlage ist ein ausgewogenes Risiko-/Ertragsverhältnis. Dabei setzen wir auf das Prinzip der Mischung und Risikostreuung. Langfristige Sicherheit in der Kapitalanlage steht für uns an oberster Stelle. Als Unternehmen möchten wir darüber hinaus einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung und der Anlageberatung – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.

b) Anlageziel

  • Diese Vermögensverwaltungsstrategie fördert ökologische und soziale Merkmale, hat aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Anlage. Die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren finden keine Anwendung, weil wir sie nicht konkret messen können.

c) ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

  • In ihren Vermögensverwaltungsstrategien investiert CREDO überwiegend in Fonds, deren Manager bei der Titelauswahl entweder auf Umwelt- ("Environment"), soziale ("Social") Aspekte oder eine gute Unternehmensführung ("Governance") achten. Die drei ESG-Kriterien kommen gleichermaßen im Investmentprozess zur Anwendung. Ausgeschlossen sind Zielfonds, bei denen die Unternehmen in kontroverse Waffen sowie in die Tabakproduktion oberhalb bestimmter Schwellenwerte investieren. Außerdem müssen die Prinzipien des UN Global Compact beachtet werden. Bei den 10 Prinzipien des UN Global Compact darf es nur in geringem Umfang schwerwiegenden Verstöße geben. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

d) Anlagestrategie (Beschreibung des Anlageprozesses)

  • Das Portfolio besteht aus einer Mischung von rentenorientierten Anlageklassen (Geldmarkt und fest- verzinsliche Anlagen), Aktien sowie ergänzenden Strategien wie z. B. Edelmetallen. Investiert wird überwiegend in Investmentfonds. Die Grenzen für die verschiedenen Anlageklassen sind in den Anlagerichtlinien im Vermögensverwaltungsvertrag in Anlage I definiert.
  • Bei der Auswahl der Zielfonds prüft CREDO, ob die wichtigen Ausschlusskriterien zur Vermeidung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auch tatsächlich berücksichtigt werden. Eine Ausnahme gilt derzeit für die Bereiche, in denen bislang keine aussagefähigen Daten vorliegen wie z. B. bei Investments in Schwellenländer oder in Small- und Midcap-Titel. Bei Staatsanleihen führen schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte zu erheblichen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und müssen oberhalb geringer Schwellenwerte in den Zielfonds ausgeschlossen werden. Diese Kriterien stehen alle gleichrangig nebeneinander.
  • Bei der Auswahl geeigneter Zielfonds achtet das Portfoliomanagement darauf, dass CREDO vornehmlich in Sondervermögen investiert, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken schließt CREDO Anlagen in solche Fonds möglichst aus, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen.
  • Im nächsten Schritt setzt CREDO die Daten anerkannter Ratingagenturen ein, um die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu reduzieren. Dies sind im Einzelnen MSCI, Morningstar und das FNG-Forum Nachhaltige Geldanlage. Im Rahmen des Auswahlprozesses werden überwiegend Fonds in das Portfolio aufgenommen, die ein ESG-Mindestrating bei MSCI von „BB“ auf einer siebenstufigen Skala zwischen „AAA“ und „CCC“ aufweisen oder mit mindestens drei Globen auf einer fünfstufigen Skala von „1“ bis „5“ von Morningstar ausgezeichnet sind oder das FNG-Siegel des FNG-Forum Nachhaltige Geldanlage erhalten haben. Wenn keine Daten zur Nachhaltigkeit vorliegen, dürfen diese Fonds in der Vermögensverwaltung nur dann eingesetzt werden, wenn triftige Gründe dafür sprechen. Das Portfoliomanagement entscheidet nach sorgfältiger Analyse, welche Fonds tatsächlich in die einzelnen Vermögensverwaltungsstrategien aufgenommen werden.

e) Anteil der Investitionen (Mindestanteile an Art.8-Produkten im Portfolio)

  • Es gibt für eine Investition in die einzelnen Vermögensverwaltungsstrategien keinen Mindestanteil an Fonds gemäß Artikel 8 oder 9 der SFDR, wenngleich dieser Umstand beim Auswahlprozess des Portfoliomanagements grundsätzlich Beachtung findet. Wichtiger ist für CREDO, dass die im Investmentprozess beschriebenen Ausschlusskriterien berücksichtigt werden und die Mehrzahl der Zielinvestmentfonds den Mindestanforderungen zumindest einer der anerkannten Ratingagenturen entspricht.

f) Überwachung der geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale (Beschreibung/strong> ökologischen oder sozialen Merkmale während des Mandats überwacht werden)

  • Das Portfoliomanagement sammelt die verfügbaren Daten seitens der Fondsgesellschaften bzw. der Produktanbieter der in der Vermögensverwaltung bereits eingesetzten Investmentfonds, um eine genaue Übersicht zu haben. Dabei spielen die eigenen Angaben der Produktanbieter eine große Rolle. Ergänzt werden diese Daten durch die Ergebnisse und Angaben der Ratingagenturen, die dem Portfoliomanagement ein Gesamtbild über die geförderten ökologischen oder sozialen Merkmale ergeben.
  • In einem regelmäßigen Prozess werden die aktuellen Daten zeitnah erfasst, ergänzt und Abweichungen beobachtet. Wenn eine signifikante Verschlechterung eintritt, ermittelt das Portfoliomanagement die Gründe für die negative Abweichung. Nach sorgfältiger Analyse und einer Abwägung aller Interessen der Anleger entscheidet das Portfoliomanagement über weitere Schritte.

g) Methoden zur Messung der Förderung der ökologischen und sozialen Merkmale

  • Anhand dieser selbst entwickelten Systematik sammelt das Portfoliomanagement im Zeitablauf immer mehr und genauere Daten, die ein Gesamtbild über die Entwicklung der ökologischen und sozialen Merkmale ergeben. Es wird laufend geprüft, ob die Ausschlusskriterien eingehalten werden und die Ergebnisse der Ratingagenturen den CREDO Mindeststandards entsprechen.
  • Außerdem erfolgt laufend der Vergleich mit den beiden nachhaltigen Benchmarks im Aktien- und im Rentenbereich, um zu erkennen wo sich signifikante Abweichungen ergeben.

h) Datenquellen und Datenverarbeitung (wo kommen die Daten her?)

i) Beschränkungen der Methoden und Daten

  • CREDO beschränkt sich bei dem Einsatz der Methoden und Daten auf die Angaben der Produkt- und Fondsanbieter sowie auf die Daten der eingesetzten Ratingagenturen aus den öffentlich zugänglichen Datenquellen. Das Portfoliomanagement verzichtet ganz bewusst auf den Einsatz eigener Rating- und analyseverfahren, um die Komplexität der Verfahren überschaubar zu halten und um Fehlerquellen auszuschließen.

j) Sorgfaltspflicht (Beschreibung des Risikomanagements)

  • CREDO plant oder ergreift im Rahmen des Risikomanagements bestimmte Maßnahmen, um den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen angemessen zu begegnen. Je nach Gewichtung der Auswirkungen kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht.
  • Bei der Auswahl eines neuen Zielfonds sind die definierten Ausschlusskriterien zu beachten, um die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu vermeiden. Außerdem sind Ergebnisse der Ratingagenturen heranzuziehen. In diesen Fällen erfolgt kein Investment in die entsprechenden Sondervermögen.
  • Wenn eine signifikante Verschlechterung bei den im Bestand befindlichen Investmentfonds eintritt, ermittelt das Portfoliomanagement die Gründe für die negative Abweichung. Nach sorgfältiger Analyse und einer Abwägung aller Interessen der Anleger entscheidet das Portfoliomanagement über weitere Schritte.

k) Mitwirkungspolitik

  • Die CREDO Vermögensmanagement GmbH übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen. Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen. Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt. Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben. Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt. Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

l) Referenzbenchmark

  • Die von CREDO eingesetzten Referenzindices dienen lediglich zur Performancemessung als Benchmark und nicht der Messung ökologischen und/oder sozialen Merkmale.

DJSI World Index ex Alcohol, Tobacco, Gambling, Armaments & Firearms and Adult Entertainment (Aktien)

Bloomberg MSCI Euro Corporate Sustainable SRI Index (Anleihen)

  • Bloomberg MSCI Euro Corporate Sustainable SRI Index misst die Performance auf EUR lautenden Schuldverschreibungen mit Investment-Grade-Rating, die den Regeln des Bloomberg Barclays Euro Aggregate Corporate Index. Darüber hinaus umfasst der Index nur Emittenten mit einem MSCI ESG-Rating von BBB oder höher und beinhaltet Ausschlusskriterien für Unternehmen, die bestimmte Geschäfte aufweisen, einschließlich Aktivitäten im Zusammenhang mit Kriegswaffen und solche mit einem „roten“ MSCI ESG-Controversies-Score. Weitere Informationen zur Methodologie des Index finden Sie unter:
    https://assets.bwbx.io/documents/users/iqjWHBFdfxIU/rGv8vpj2QPtI/v0

Unternehmensbezogene Erklärung CREDO Vermögensmanagement GmbH

Erklärung zu den wichtigsten nachhaltigen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

a) Zusammenfassung

  • Das Ziel unserer Kapitalanlage ist ein ausgewogenes Risiko-/Ertragsverhältnis. Dabei setzen wir auf das Prinzip der Mischung und Risikostreuung. Langfristige Sicherheit in der Kapitalanlage steht für uns an oberster Stelle. Als Unternehmen möchten wir darüber hinaus einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung und der Anlageberatung – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Konsequenzen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können. Diese Strategien werden nachfolgend erläutert.

b) Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. Klima, Wasser, Artenvielfalt) sowie auf Arbeitnehmer- und soziale Belange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und wollen dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden.
  • Wir als CREDO Vermögensmanagement GmbH (im Folgenden „CREDO“) sehen bei Unternehmen vor allem im Einsatz kontroverser Waffen, in der Tabakproduktion sowie in einem Verstoß gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact erhebliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen. Diese Prinzipien betreffen die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und die Korruptionsprävention. Bei Staaten führen schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte zu erheblichen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen.

c) Beschreibung der Maßnahmen zur Ermittlung und Priorisierung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

  • Im Rahmen ihrer angebotenen Vermögensverwaltungsstrategien konzentriert CREDO sich darauf, Investmentfonds und börsengehandelten Indexfonds (ETF) einzusetzen. Auf den Einsatz von Einzelwerten wird im Rahmen der verschiedenen Anlagestrategien bewusst verzichtet.
  • CREDO berücksichtigt die wesentlichen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht, da diese Faktoren für uns nicht konkret messbar sind. Im Rahmen der Zielfondsauswahl und des Risikomanagements sammelt CREDO die verfügbaren Daten seitens der Ratingagenturen, der Fondsgesellschaften bzw. der Produktanbieter, um diese anschließend systematisch auswerten.
  • In ihren Vermögensverwaltungsstrategien investiert CREDO überwiegend in Fonds, deren Manager bei der Titelauswahl entweder auf Umwelt- ("Environment"), soziale ("Social") Aspekte oder eine gute Unternehmensführung ("Governance") achten. Die drei ESG-Kriterien kommen gleichermaßen zur Anwendung. Ausgeschlossen sind Zielfonds, bei denen die Unternehmen in kontroverse Waffen sowie in die Tabakproduktion oberhalb bestimmter Schwellenwerte investieren. Außerdem müssen die Prinzipien des UN Global Compact beachtet werden. Bei diesen 10 Prinzipien darf es nur in geringem Umfang schwerwiegende Verstöße geben. Bei der Auswahl der Zielfonds prüft CREDO, ob diese wichtigen Kriterien auch beachtet werden. Eine Ausnahme gilt derzeit für die Bereiche, in denen bislang keine aussagefähigen Daten vorliegen wie z. B. bei Investments in Schwellenländer oder Small- und Midcap-Titel. Bei Staatsanleihen führen schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte zu erheblichen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und müssen oberhalb geringer Schwellenwerte in den Zielfonds ausgeschlossen werden. Diese Kriterien stehen alle gleichrangig nebeneinander.

d) Mitwirkungspolitik

  • Die CREDO Vermögensmanagement GmbH übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen. Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen. Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt. Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben. Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt. Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

e) Verweise auf internationale Standards

  • CREDO steht der Anwendung internationaler Standards grundsätzlich offen gegenüber, insbesondere den Sustainable Development Goals (SDGs), den allgemeinen Zielen der Vereinten Nationen sowie einem Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und den international anerkannten Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung. Nur besteht keine Selbstverpflichtung des Unternehmens, diese Ziele zu beachten, da der Bürokratieaufwand den Nutzen nicht rechtfertigt. CREDO konzentriert sich auf die Aspekte guter Unternehmensführung, die das Unternehmen unmittelbar beeinflussen bzw. leichter prüfen und überwachen kann.
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